Der Mietvertrag ist zu Stande gekommen und die Kaution (mindestens die erste Rate) wurde überwiesen, die erste Miete nach Mietbeginn ist geflossen.
Die Prämie wird nach Abschluss eines Mietvertrags nur einmal und ausschließlich an die Person ausgezahlt, die die Kontaktdaten nachweislich zuerst eingereicht hat.
Bestehen bei der werbenden Person Mietrückstände, werden diese zunächst mit der Prämie verrechnet.
Die Auszahlung der Prämie erfolgt mittels Überweisung auf das Konto der werbenden Person. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Diese Prämienaktion gilt nur für Wohnungsvermietungen. Alle anderen Vermietungen für Gewerberäume, Stellplätze u.a. sind grundsätzlich ausgeschlossen.
In Fällen, in denen ein Wohnungswechsel innerhalb der von WG-Starter verwalteten Objekte erfolgt oder eine Nachmieterin bzw. ein Nachmieter gestellt wird, ist die Auszahlung einer Prämie nicht möglich.
Die Aktion „Mieter wirbt Mieter“ ist für die werbende Person unbegrenzt häufig nutzbar, d. h. es gibt keine Betragsgrenze für einen Prämienerhalt.
Konditionen zur Prämenauszahlung
Wir behalten uns vor, die Teilnahmebedingungen bei Bedarf anzupassen oder zu ändern.
Die Aktion "Mieter wirbt Mieter" gilt so lange, wie sie auf unserer Homepage öffentlich einsehbar ist.
Wir behalten uns vor, die Aktion ohne Vorankündigung zu beenden. Nach diesem Zeitpunk eingereichte Formulare werden nicht mehr berücksichtitgt.
Der Mietvertrag ist zu Stande gekommen und die Kaution (mindestens die erste Rate) wurde überwiesen, die erste Miete nach Mietbeginn ist geflossen.
Die Prämie wird nach Abschluss eines Mietvertrags nur einmal und ausschließlich an die Person ausgezahlt, die die Kontaktdaten nachweislich zuerst eingereicht hat.
Bestehen bei der werbenden Person Mietrückstände, werden diese zunächst mit der Prämie verrechnet.
Die Auszahlung der Prämie erfolgt mittels Überweisung auf das Konto der werbenden Person. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Diese Prämienaktion gilt nur für Wohnungsvermietungen. Alle anderen Vermietungen für Gewerberäume, Stellplätze u.a. sind grundsätzlich ausgeschlossen.
In Fällen, in denen ein Wohnungswechsel innerhalb der von WG-Starter verwalteten Objekte erfolgt oder eine Nachmieterin bzw. ein Nachmieter gestellt wird, ist die Auszahlung einer Prämie nicht möglich.
Die Aktion „Mieter wirbt Mieter“ ist für die werbende Person unbegrenzt häufig nutzbar, d. h. es gibt keine Betragsgrenze für einen Prämienerhalt.
Konditionen zur Prämenauszahlung
Wir behalten uns vor, die Teilnahmebedingungen bei Bedarf anzupassen oder zu ändern.
Die Aktion "Mieter wirbt Mieter" gilt so lange, wie sie auf unserer Homepage öffentlich einsehbar ist.
Wir behalten uns vor, die Aktion ohne Vorankündigung zu beenden. Nach diesem Zeitpunk eingereichte Formulare werden nicht mehr berücksichtitgt.
Möchtest du mitentscheiden wer in deine WG einzieht und dafür eine Provision von bis zu 100€ erhalten? Dann bieten wir dir mit unserem "Mieter wirbt Mieter" Konzept genau das Richtige!
Für dich heißt das, du kümmerst dich um:
Das Anwerben eines neuen Mieters für deine Studi-WG (z.B. über wg-gesucht.de)
Das Organisieren und Durchführen von Besichtigungsterminen
Die Beantwortung aller Fragen deines Interessenten, rund um das WG-Zimmer und unser WG-Starter Konzept
Hat dein Bewerber Interesse, dann gib uns Bescheid und wir erstellen den Vertrag. Sobald es zu einem Vertragsabschluss kommt, erhältst du von uns eine Provision.
Gültigkeit
- Wir behalten uns vor, die Teilnahmebedingungen bei Bedarf anzupassen oder zu ändern.
- Die Aktion "Mieter wirbt Mieter" gilt so lange, wie sie auf unserer Homepage öffentlich einsehbar ist.
- Wir behalten uns vor, die Aktion ohne Vorankündigung zu beenden.
Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Formulare werden nicht mehr berücksichtigt.
Bitte hinterlasse uns alle notwendigen Informationen und wir melden uns bei dir.
Zu den Teilnahmebedingungen.
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Mieter wirbt Mieter
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Gültigkeit
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- Wir behalten uns vor, die Aktion ohne Vorankündigung zu beenden.
Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Formulare werden nicht mehr berücksichtigt.
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